Wichtige Information zum Elektronischen Rezept
5 Jan, 2024
Gebhof-Admin

Seit dem 01.01.2024 ist das Elektronische Rezept verpflichtend.

Alle Kassenrezepte (rosa Rezepte) werden dann ausschließlich elektronisch verschickt.
Das funktioniert nur, wenn zu Beginn des Quartals Ihre Versichertenkarte bei uns eingelesen wurde.

Das heißt:

  1. Versichertenkarte bei uns einlesen
  2. Rezepte in der Praxis, telefonisch oder per E-Mail bestellen.
  3. Am Folgetag in der Apotheke, unter Vorlage der Versichertenkarte die Medikamente abholen.

Privatrezepte, BTM- Rezepte, Heil- und Hilfsmittelrezepte müssen weiterhin bei uns abgeholt werden.